zurück

RECHTSPRECHUNG


1 Ob 286/00s


(MietSlg 53.578): Sachwertverfahren bei Nutzung als Wohnstätte: Fehlen Anhaltspunkte dafür, dass die Antragstellerin die Veräußerung des Hauses mit der Ehewohnung beabsichtige, sondern diese vielmehr als Wohnstätte zu nützen gedenkt, so erscheint die Wertermittlung nach dem Sachwertverfahren grundsätzlich als sachgerecht.


Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob286/00s

Schlagworte:

Entscheidung:
24.04.2001

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN