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RECHTSPRECHUNG


Bewertung von Leerverrohrungen:


(MietSlg 66.348) Die Bewertung der Leerverrohrungen mit einem Zuschlag in Höhe von 1 % ist nicht mehr zeitgemäß, weil Computernetzwerke heute ohne Schwierigkeiten ohne Verkabelung betrieben werden können (WLAN). Dazu kommt, dass nach den Festellungen des Erstgerichts die Leerverrohrungen „jedenfalls für Kabel der Telekom Austria Group verwendbar“ sind. Dass es diesbezüglich aber auch andere Anbieter auf dem Markt gibt, darf als notorisch vorausgesetzt werden. Das Erstgericht hat für die besondere Ausstattung der Wohnung, nämlich Kunststofffenster, Einbauspots und gute Sanitärausstattung, einen Zuschlag von 5 % gewährt. In diesem Zuschlag ist in jedem Fall auch der allfällige Vorteil durch Leerverrohrungen für Telekommunikationseinrichtungen inkludiert.


Gericht:
LGZ Wien

Geschäftszahl:
39 R 203/14p

Schlagworte:

Entscheidung:
05.09.2014

Norm:
§ 16 MRG

Kategorie: