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RECHTSPRECHUNG


Differenzrechnung entspricht nicht den Wertverhältnissen


Eine Differenzrechnung, bei welcher der Wert des Bodens vom Gesamtkaufpreis in Abzug gebracht wird, führt in der Regel nicht zu einer, den Wertverhältnissen entsprechenden Aufteilung der Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft


Gericht:
VwGH

Geschäftszahl:
96/15/0086

Schlagworte:

Entscheidung:
20.02.1998

Norm:
EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §5;
EStG 1988 §6;

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