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RECHTSPRECHUNG


Kein Zuschlag für Fenster und Verfliesung des Badeszimmers:


(MietSlg 58.261) Für ein Fenster im Bad ist die Berechtigung eines Zuschlages abzulehnen. Ebenso für die Verfliesung des Badezimmers.


Gericht:
LGZ Wien

Geschäftszahl:
39 R 245/06b

Schlagworte:

Entscheidung:
18.10.2006

Norm:
§ 16 MRG

Kategorie: