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RECHTSPRECHUNG


Kein Zuschlag von 1 % für Waschmaschinenanschluss:


(MietSlg 58.260) Keine Berücksichtigung des im Badezimmer vorhandenen Waschmaschinenanschlusses mit einem Zuschlag von 1 %, zumal es nach der höchstgerichtlichen Rsp mit der in § 16 Abs 2 MRG geforderten Orientierung an der allgemeinen Verkehrsauffassung und Erfahrung des täglichen Lebens unvereinbar ist, alle (auch die winzigsten) Ausstattungsdetails gesondert zu bewerten und die so gewonnenen Zuschläge einfach zusammenzuzählen. Es liegt daher sicher nicht iS des Gesetzgebers, bei der Ermittlung des angemessenen Hauptmietzinses allen technischen Entwicklungen, geänderten Ausstattungsgewohnheiten udgl durch einen Wildwuchs an Zuschlägen Rechnung tragen zu wollen.

Vgl aber: LGZ Wien 18.10.2006, 39 R 245/06b (MietSlg 58.261): § 16 MRG: Für einen Waschmaschinenanschluss ist ein Zuschlag von 2 % angemessen.


Gericht:
LGZ Wien

Geschäftszahl:
38 R 121/06k

Schlagworte:

Entscheidung:
28.06.2006

Norm:
§ 16 MRG

Kategorie: