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RECHTSPRECHUNG


Keine Verkehrswertermittlung durch Abzug von Reparaturkosten


Der Verkehrswert eines Gebäudes im Erwerbszeitpunkt läßt sich nicht dadurch ermitteln, daß vom Wert des vom Erwerber umgebauten Gebäudes die (geschätzten) Reparaturkosten abgezogen werden, weil die Umbaukosten nicht der Wertveränderung des Gebäudes durch den Umbau gleichzusetzen sind.


Gericht:
VwGH

Geschäftszahl:
93/14/0175

Schlagworte:

Entscheidung:
15.02.1994

Norm:
EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;

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