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RECHTSPRECHUNG


RS0013740


Haftung des Verwalters für nicht durch einen Eigentümerbeschluss gedeckte Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung: Dem Verwalter kommt im Außenverhältnis die uneingeschränkte, auch außerordentliche Maßnahme der Verwaltung umfassende Vertretungsbefugnis zu. Nicht durch einen Eigentümerbeschluss gedeckte Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung sind schon nach 
§ 29 Abs 6 WEG nicht pflichtgemäß und entsprechen nicht dem durch Gesetz und Vereinbarung definierten Auftrag einer ordentlichen Verwaltung und können daher Haftungen des Verwalters begründen.


Rechtssatz:

Dem Machthaber steht es gem § 837 ABGB in Verbindung mit § 1029 ABGB nicht zu, wichtige Veränderungen (§ 834 ABGB) vorzunehmen. § 17 WEG 1975 erweiterte die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters nur in einem Fall einer wichtigen Veränderung, nämlich bei größeren Verbesserungsarbeiten.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob745/78; 7Ob709/78 (7Ob710/78); 1Ob604/80; 1Ob768/81; 5Ob59/82; 2Ob554/84; 5Ob127/09a; 4Ob196/09s; 5Ob204/12d

Schlagworte:

Entscheidung:
30.01.1979

Norm:
ABGB §837 A
ABGB §1029
WEG 1975 §17
WEG 2002 §20 Abs1
WEG 2002 §29 Abs6

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 745/78 5 Ob 745/78 Entscheidungstext OGH 30.01.1979 5 Ob 745/78 Veröff: MietSlg 31526
7 Ob 709/78 7 Ob 709/78 Entscheidungstext OGH 15.03.1979 7 Ob 709/78
1 Ob 604/80 1 Ob 604/80 Entscheidungstext OGH 03.12.1980 1 Ob 604/80 Vgl aber; Beisatz: Dem Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft steht, da § 17 Abs 1 WEG keine Einschränkung enthält, im Außenverhältnis die uneingeschränkte, auch außerordentliche Maßnahme der Verwaltung umfassende Vertretungsbefugnis zu. (T1)
1 Ob 768/81 1 Ob 768/81 Entscheidungstext OGH 16.12.1981 1 Ob 768/81 nur: Dem Machthaber steht es gem § 837 ABGB in Verbindung mit § 1029 ABGB nicht zu, wichtige Veränderungen ( § 834 ABGB ) vorzunehmen. (T2) Veröff: MietSlg 33071
5 Ob 59/82 5 Ob 59/82 Entscheidungstext OGH 11.01.1983 5 Ob 59/82 Auch; Beisatz: Hausverwaltervollmacht umfaßt auch die Vornahme größerer Instandhaltungs- und Verbesserungsarbeiten. (T3)
2 Ob 554/84 2 Ob 554/84 Entscheidungstext OGH 18.02.1986 2 Ob 554/84 nur T2
5 Ob 127/09a 5 Ob 127/09a Entscheidungstext OGH 07.07.2009 5 Ob 127/09a Vgl; Beisatz: Nicht durch einen Eigentümerbeschluss gedeckte Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung sind schon nach § 29 Abs 6 WEG nicht pflichtgemäß und entsprechen nicht dem durch Gesetz und Vereinbarung definierten Auftrag einer ordentlichen Verwaltung. (T4)
4 Ob 196/09s 4 Ob 196/09s Entscheidungstext OGH 16.12.2009 4 Ob 196/09s Vgl auch
5 Ob 204/12d 5 Ob 204/12d Entscheidungstext OGH 21.03.2013 5 Ob 204/12d Vgl; Beis wie T4; Veröff: SZ 2013/32