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RECHTSPRECHUNG


RS0062807


Einschränkung der Tätigkeit: Die Bestellung des Hausbesorgers kann auf einzelne Teile des Hauses beschränkt, bzw können einzelne Teile (zB solche die Zwecken einer der GewO unterliegenden Tätigkeit dienen) ausgenommen werden.


Rechtssatz:

Die Bestellung des Hausbesorgers kann auf einzelne Teile des Hauses beschränkt, bzw können einzelne Teile (zB solche die Zwecken einer der GewO unterliegenden Tätigkeit dienen) ausgenommen werden.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
4Ob2/76

Schlagworte:

Entscheidung:
02.03.1976

Norm:
HbG §1 Abs1 litb
HbG §4
HbG §7

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


4 Ob 2/76 4 Ob 2/76 Entscheidungstext OGH 02.03.1976 4 Ob 2/76 Veröff: EvBl 1976/216 S 436 = Arb 9459