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RECHTSPRECHUNG


RS0063018


Balkonflächen: Haben die Parteien im Rahmen ihrer Vertragsautonomie schlüssig vereinbart, dass die Balkonflächen in die Nutzflächen für das als Hausbesorger zustehende Entgelt einzubeziehen seien, wird diese Vereinbarung durch die Bestimmung des § 17 MRG, mag diese Bestimmung auf die Mieter des gegenständlichen Hauses anzuwenden sein oder nicht, nicht berührt.


Rechtssatz:

Haben die Parteien im Rahmen ihrer Vertragsautonomie schlüssig vereinbart, daß die Balkonflächen in die Nutzflächen für das als Hausbesorger zustehende Entgelt einzubeziehen seien, wird diese Vereinbarung durch die Bestimmung des § 17 MRG, mag diese Bestimmung auf die Mieter des gegenständlichen Hauses anzuwenden sein oder nicht, nicht berührt.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
4Ob62/84

Schlagworte:

Entscheidung:
22.05.1984

Norm:
HbG §7 Abs4
MRG §17

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


4 Ob 62/84 4 Ob 62/84 Entscheidungstext OGH 22.05.1984 4 Ob 62/84 Veröff: ImmZ 1984,395