zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0063043


Mietwohnung: Nach dem HbG kann einem Hausbesorger eine größere Wohnung teils als unentgeltliche Dienstwohnung, teils als Mietwohnung überlassen werden. Das Gesetz normiert kein Höchstmaß der Größe der Hausbesorgerwohnung.


Rechtssatz:

Auch nach dem HbG kann einem Hausbesorger eine größere Wohnung teils als unentgeltliche Dienstwohnung, teils als Mietwohnung überlassen werden.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob187/71; 5Ob105/91; 8ObA343/98v

Schlagworte:

Entscheidung:
13.10.1971

Norm:
HbG §13

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 187/71 5 Ob 187/71 Entscheidungstext OGH 13.10.1971 5 Ob 187/71 Veröff: MietSlg 23588/21 = ImmZ 1972,41
5 Ob 105/91 5 Ob 105/91 Entscheidungstext OGH 12.11.1991 5 Ob 105/91
8 ObA 343/98v 8 ObA 343/98v Entscheidungstext OGH 27.05.1999 8 ObA 343/98v Vgl auch; Beisatz: Das Gesetz normiert kein Höchstmaß der Größe der Hausbesorgerwohnung. (T1)