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RECHTSPRECHUNG


RS0063630


Keine Vermietung: Die Vermietung einer Liegenschaft zu Wohnzwecken fällt nicht unter die Bestimmungen des KlGG.


Rechtssatz:

Die Vermietung einer Liegenschaft zu Wohnzwecken fällt nicht unter die Bestimmungen des KlGG.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
8Ob218/63; 6Ob17/10h

Schlagworte:

Entscheidung:
03.09.1963

Norm:
KlGG §1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


8 Ob 218/63 8 Ob 218/63 Entscheidungstext OGH 03.09.1963 8 Ob 218/63 Veröff: MietSlg 15557
6 Ob 17/10h 6 Ob 17/10h Entscheidungstext OGH 18.02.2010 6 Ob 17/10h Vgl aber, Beisatz: "Erholung" muss nicht unbedingt bloßes Entspannen durch Liegen, Sitzen oder geselliges Beisammensein im Kleingarten bedeuten; je nach Beruf und persönlicher Konstitution können vielmehr auch kleinere oder größere Gartenarbeiten im Sinne einer körperlichen Betätigung in frischer Luft (Bewegungsausgleich bei sitzender Beschäftigung usw) der Erholung dienen (T1)