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RECHTSPRECHUNG


RS0070889


Widerrufbare Wegverbindung nicht ausreichend: Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nicht gehalten werden, sich mit einer nur gegen jederzeitigen Widerruf bestehenden Wegverbindung zufrieden zu geben. Nur insoweit ihm ein durchsetzbares Wegerecht zusteht, ist sein Bedarf nach einer Wegverbindung gedeckt.


Rechtssatz:

Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nicht gehalten werden, sich mit einer nur gegen jederzeitigen Widerruf bestehenden Wegverbindung zufrieden zu geben. Nur insoweit ihm eine Wegegerechtigkeit zusteht, ist ein Bedarf nach einer Wegverbindung gedeckt.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob232/56

Schlagworte:

Entscheidung:
09.05.1956

Norm:
NWG §1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 232/56 7 Ob 232/56 Entscheidungstext OGH 09.05.1956 7 Ob 232/56