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RECHTSPRECHUNG


RS0070924


Nur ein einziger Notweg: Die Begründung von zwei Notwegen für dasselbe Grundstück ist nicht zulässig.


Rechtssatz:

Die Begründung von zwei Notwegen für dasselbe Grundstück ist nicht zulässig.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob131/52

Schlagworte:

Entscheidung:
27.02.1952

Norm:
NWG §1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 131/52 2 Ob 131/52 Entscheidungstext OGH 27.02.1952 2 Ob 131/52 Veröff: SZ 25/52