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RECHTSPRECHUNG


RS0076366


Übernahme eines Verkehrsbauwerks im Umsatzsteuerrecht: Bei der Lieferung eines Verkehrsbauwerks tritt der für das Entstehen der Steuerschuld nach dem § 19 Abs 2 Z 1 lit a UStG 1972 maßgebenden Zeitpunkt durch Übernahme des Bauwerks in die Verfügungsmacht des Auftraggebers schon mit der Eröffnung zur widmungsgemäßen Verwendung und Freigabe zum Verkehr ein.


Rechtssatz:

Bei der Lieferung eines Verkehrsbauwerks tritt der für das Entstehen der Steuerschuld nach dem § 19 Abs 2 Z 1 lit a UStG 1972 maßgebenden Zeitpunkt durch Übernahme des Bauwerks in die Verfügungsmacht des Auftraggebers schon mit der Eröffnung zur widmungsgemäßen Verwendung und Freigabe zum Verkehr ein.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
12Os5/81

Schlagworte:

Entscheidung:
21.05.1981

Norm:
UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


12 Os 5/81 12 Os 5/81 Entscheidungstext OGH 21.05.1981 12 Os 5/81