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RECHTSPRECHUNG


RS0125241


Keine Verpflichtung zur Einholung von drei Angeboten bei Anschaffungen im Rahmen der ordentlichen Verwaltung: Die Verpflichtung zur Einholung von mindestens drei Angeboten gemäß § 20 Abs 4 WEG erfasst nur „Arbeiten“ und lässt sich nicht auf Anschaffungen, die im Rahmen der ordentlichen Verwaltung getätigt werden, übertragen. Die Neuanschaffung eines defekten der Hausbewirtschaftung dienenden Geräts ist weder eine Erhaltungs- noch eine Verbesserungsarbeit.


Rechtssatz:

Die Verpflichtung zur Einholung von mindestens drei Angeboten gemäß § 20 Abs 4 WEG erfasst nur „Arbeiten" und lässt sich nicht auf Anschaffungen, die im Rahmen der ordentlichen Verwaltung getätigt werden, übertragen. Die Neuanschaffung eines defekten der Hausbewirtschaftung dienenden Geräts ist weder eine Erhaltungs- noch eine Verbesserungsarbeit.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob274/08t

Schlagworte:

Entscheidung:
01.09.2009

Norm:
WEG 2002 §20 Abs4 Satz2
WEG 2002 §28 Abs1 Z1
WEG 2002 §29 Abs1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 274/08t 5 Ob 274/08t Entscheidungstext OGH 01.09.2009 5 Ob 274/08t