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RECHTSPRECHUNG


RS0126730


Bei einem Werkvertrag über die Errichtung einer Stützmauer gilt deren Grund‑ und Geländebruchsicherheit nach den Kriterien der §§ 922, 923 ABGB grundsätzlich als stillschweigend mitvereinbart.


Rechtssatz:

Bei einem Werkvertrag über die Errichtung einer Stützmauer gilt deren Grund‑ und Geländebruchsicherheit nach den Kriterien der §§ 922, 923 ABGB grundsätzlich als stillschweigend mitvereinbart.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob135/10g

Schlagworte:
, ,

Entscheidung:
07.04.2011

Norm:
ABGB §922
ABGB §923
ABGB §1167

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 135/10g 2 Ob 135/10g Entscheidungstext OGH 07.04.2011 2 Ob 135/10g Veröff: SZ 2011/45