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RECHTSPRECHUNG


RS0129938


Zahlung der letzten BTVG-Rate erst nach Mängelbehebung: Auch bei Vereinbarung der Zahlung nach Ratenplan gemäß § 10 BTVG kann jedenfalls ein Verbraucher die Zahlung der letzten, bei Fertigstellung der Gesamtanlage fälligen, Kaufpreisrate nach § 1052 ABGB verweigern, wenn der Bauträger die vorhandenen Mängel nicht behebt.


Rechtssatz:

Auch bei Vereinbarung der Zahlung nach Ratenplan gemäß § 10 BTVG kann jedenfalls ein Verbraucher die Zahlung der letzten, bei Fertigstellung der Gesamtanlage fälligen, Kaufpreisrate nach § 1052 ABGB verweigern, wenn der Bauträger die vorhandenen Mängel nicht behebt.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob121/14x

Schlagworte:

Entscheidung:
22.10.2014

Norm:
BTVG §10
ABGB §1052 A
ABGB §1052 B1
ABGB §1170
KSchG §6 Abs1 Z6

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 121/14x 1 Ob 121/14x Entscheidungstext OGH 22.10.2014 1 Ob 121/14x Veröff: SZ 2014/95