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RECHTSPRECHUNG


RWZ0000157


Überwachungskosten sind Erhaltungskosten, nicht Betriebskosten: Kosten der Fernüberwachung des Liftes und der technischen Anlagen in der Garage, hier für die Miete von Datenleitungen, sind keine Betriebskosten. Sie sind, wie die Kosten der Störungsbehebung Erhaltungskosten.


Rechtssatz:

Kosten der Fernüberwachung des Liftes und der technischen Anlagen in der Garage, hier für die Miete von Datenleitungen, sind keine Betriebskosten. Sie sind, wie die Kosten der Störungsbehebung Erhaltungskosten.

Gericht:
LG für ZRS Wien

Geschäftszahl:
40R84/10i

Schlagworte:

Entscheidung:
18.05.2010

Norm:
MRG §3 Abs2 Z1
MRG §23
MRG §24 Abs2
WGG §14 Abs1 Z7

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


40 R 84/10i 40 R 84/10i Entscheidungstext LG für ZRS Wien 18.05.2010 40 R 84/10i