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RECHTSPRECHUNG


Zuschläge für Sicherheitstür (1 %) und Isolierglasfenster (2 %):


(MietSlg 58.262) Es mag ja sein, dass Sicherheitstüren und Isolierglasfenster heutzutage als üblich anzusehen sind, doch ändert dies nichts daran, dass es sich bezogen auf den maßgeblichen (historischen) Standard eines typischen Althauses um eine werterhöhende Abweichung handelt (vgl für die Sonderausstattung Gegensprechanlage: 5 Ob 230/02pMietSlg 54.283). Gegen die Berücksichtigung der Zuschläge für die Sicherheitstür (1 %) und die Isolierglasfenster (2 %) bestehen daher keine Bedenken.


Gericht:
LGZ Wien

Geschäftszahl:
41 R 178/06i

Schlagworte:

Entscheidung:
12.12.2006

Norm:
§ 16 MRG

Kategorie: