Schlagwort: Inhalt eines Verlagsvertrags FILTER AUFHEBEN

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RS0022026


In einem Verlagsvertrag verpflichtet sich der Urheber eines Werks, das Werk einem anderen (nämlich dem Verleger) zur Vervielfältigung und Verbreitung zu überlassen, dieser (der Verleger) dagegen, das Werk zu vervielfältigen und die Vervielfältigungsstücke zu verbreiten. Eine ausdrückliche Festlegung von Auflagenhöhe, …

14.03.1951
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