Rechtsprechung

10 % für Erstbezug nach Renovierung:

(MietSlg 59.268) Wurden die Wände ausgemalt, sämtliche Türen und Fenster neu gestrichen und geschliffen, die Parkettböden neu geschliffen und versiegelt, eine neue Elektrik eingebracht und neue Sanitärgegenstände angeschafft, so beträgt der Zuschlag für den Erstbezug nach einer Renovierung 10 %.

Gericht:
LGZ Wien
Geschäftszahl:
39 R 89/07p
Entscheidung:
28.03.2007
Norm:
§ 16 MRG