Rechtsprechung

2339/59

Auch Elektrokarren sind Kraftfahrzeuge.

Rechtssatz:

Auch Elektrokarren sind Kraftfahrzeuge. Werden mit ihnen Güter, wenn auch nur innerhalb des Werksgeländes befördert, dann liegen steuerpflichtige Beförderungen im Werkverkehr vor.

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Geschäftszahl:
2339/59
Entscheidung:
21.05.1963
Norm:
BeförderungssteuerG 1953 §1 Abs1 Z2;
KFG 1967 §1 Abs2;
KFG 1967 §2 Abs2 Z3 lita;