(MietSlg 55.296/9) Für die technischen Einrichtungen für Telekabel und Festnetztelefon ist ein Zuschlag von 3 % angemessen. Für weitere elektrische Auslässe hingegen steht kein gesonderter Zuschlag zu.
Vgl. aber: LGZ Wien 28.6.2006, 38 R 121/06k (MietSlg 58.260): § 16 MRG: 1 % Zuschlag für Telekabel, Gegensprechanlage und Telefonanschluss
Der Zuschlag von je 1 % für Telekabelanschluss, Gegensprechanlage und Telefonanschluss ist angemessen und entspricht exakt dem Prozentsatz, der vom OGH in seiner E 5 Ob 296/02v für derartige technische Einrichtungen als gerechtfertigt angesehen wurde.