Rechtsprechung

3Ob67/05g

Keine Haftung der Expertin eines Auktionshauses gegenüber dem Eigentümer eines Gemäldes, wenn die Expertin zum Ergebnis kommt, das Gemälde sei kein Original, sodass das Auktionshaus die Versteigerung ablehnt. Die Expertise diente nämlich im Wesentlichen bloß den Interessen des Auktionshauses selbst.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
3Ob67/05g
Entscheidung:
20.10.2005