Rechtsprechung

5 Ob 133/10k

(MietSlg 62.277): Keine korrekturbedürftige Ermessensentscheidung bei außer Acht Lassung einzelner Ausstattungsdetails: Die Ansicht wegen Zuschlägen von 10 % für den Erstbezug nach Generalsanierung und von 2 % für den sehr guten Zustand des Hauses, Ausstattungsdetails (Telefon, Telekabel, Anschluss für Waschmaschine, Isolierglasfenster) unberücksichtigt zu lassen, bildet im vorliegenden Einzelfall keine unvertretbare und damit korrekturbedürftige Ermessensübung.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob133/10k
Entscheidung:
23.09.2010