Rechtsprechung

5 Ob 296/02v

MietSlg 55.296): Keine gesonderte Bewertung jedes einzelnen Ausstattungsdetails: Die Auflistung und Bewertung zuschlagswürdiger Ausstattungsdetails in Dirnbacher – Heindl – Rustler, Der Richtwertmietzins, ist überzogen. Anstelle der gesonderten Bewertung jedes einzelnen Ausstattungsdetails und der Zusammenzählung der so errechneten Zuschläge ist eine Gesamtschau, ausgehend von einer Altbauwohnung als mietrechtliche Normwohnung, vorzunehmen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob296/02v
Entscheidung:
08.04.2003