Rechtsprechung

Abschlag bei Küche ohne Lichtzufuhr:

Verfügt eine Küche über keine eigene Lichtzufuhr über ein Fenster, ist die Belichtungs- und Belüftungssituation mit jener einer Gangküche gleichzusetzen, wofür jedenfalls ein Abschlag von 2,5 % gerechtfertigt erscheint.

Gericht:
LGZ Wien
Entscheidung:
09.10.2013
Norm:
§ 16 MRG