Rechtsprechung

Abschlag für „Lage über unbeheizten Flächen“:

(MietSlg LII/36) Ein Abschlag wegen „Lage über unbeheizten Flächen“, die nach allgemeiner Lebenserfahrung zweifelsohne wertmindernd ist, ist zulässig.

Gericht:
LGZ Wien
Geschäftszahl:
41 R 124/00i
Entscheidung:
08.08.2000
Norm:
§ 5 WEG 1975