Rechtsprechung

Amtliche Kaufpreissammlungen müssen nicht vollständig sein, sondern nur einen repräsentativen Querschnitt der Verkäufe bieten

Auf die Vollständigkeit der amtlichen Kaufpreissammlung kommt es nicht an. Entscheidend ist vielmehr, dass daraus ein (repräsentativer) Querschnitt der im fraglichen Gebiet getätigten Verkäufe hervorgeht.v

Gericht:
VwGH
Geschäftszahl:
97/14/0034
Entscheidung:
19.03.2002
Norm:
BAO §184 Abs1;
EStG 1972 §24