Rechtsprechung

Auch wenn nicht alle wesentlichen preisbestimmenden Merkmale übereinstimmen, kann eine zuverlässige Wertableitung aus Vergleichspreisen möglich sein

Zulässige Vergleichspreise gemäß § 10 Abs 2 BewG liegen auch dann vor, wenn, obwohl eine Übereinstimmung zwischen dem zu bewertenden Grundstück und dem Vergleichsgrundstück nicht hinsichtlich aller wesentlichen preisbestimmenden Merkmale (es sind dies insbesondere Größe, Form, Lage und Beschaffenheit der Grundstücke) besteht, immerhin noch eine zuverlässige Wertableitung aus den Vergleichspreisen möglich ist

Gericht:
VwGH
Geschäftszahl:
90/15/0155
Entscheidung:
17.02.1992
Norm:
BewG 1955 §10 Abs2;
BewG 1955 §53 Abs2;
BewG 1955 §55 Abs1