Rechtsprechung

Bei Aufteilung des Gesamtkaufpreises nach objektiven Maßstäben ist stets zu schätzen

Im Falle der Veräußerung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Grundstückes im Rahmen einer Betriebsveräußerung ist stets dann zu schätzen, wenn die Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude sowie objektiver Maßstäbe vorgenommen worden ist

Gericht:
VwGH
Geschäftszahl:
86/14/0195
Entscheidung:
30.06.1987
Norm:
EStG 1972 §24 Abs2