zurück

Allgemeine Information


Aufschlüsselung der Gebührennote (§ 38 Abs 1 GebAG) – „Honorarordnung der Österreichischen Ärztekammer für gutachterliche Leistungen“ ist keine gesetzlich vorgesehene Gebührenordnung (§ 34 Abs 4 GebAG)


Loader Wird geladen …
EAD-Logo Es dauert zu lange?
Neu laden Dokument neu laden
| Öffnen In neuem Tab öffnen