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Allgemeine Information
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Aufschlüsselung der Gebührennote (§ 38 Abs 1 GebAG) – „Honorarordnung der Österreichischen Ärztekammer für gutachterliche Leistungen“ ist keine gesetzlich vorgesehene Gebührenordnung (§ 34 Abs 4 GebAG)
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