Rechtsprechung

Berücksichtigung von Lärm durch Autoreparaturwerkstätte im Hof:

Auch Lärm aus anderen Mietobjekten ist bei der Ausmittlung des Richtwertmietzinses zu berücksichtigen. Hier: Lärm einer Autoreparaturwerkstätte im Hof.

Gericht:
LGZ Wien
Geschäftszahl:
41 R 98/02v
Entscheidung:
23.07.2002
Norm:
§ 16 MRG