Rechtsprechung

Die Abgabenbehörde kann fiktive Anschaffungskosten auch anders als durch Verkehrswertgutachten ermitteln

Es besteht keine Verpflichtung der Abgabenbehörde, die Ergebnisse eines Schätzungsgutachtens über den Verkehrswert des Gebäudes zu übernehmen, weil es ihr nicht versagt ist, die fiktiven Anschaffungskosten auf andere geeignete Weise zu ermitteln

Gericht:
VwGH
Geschäftszahl:
92/15/0079
Entscheidung:
21.10.1993
Norm:
EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb