Rechtsprechung

Die Schätzung des Grundanteils einer bebauten Liegenschaft erfolgt anhand anschaffungsnaher Veräußerungen vergleichbarer Grundstücke

Im Falle der Anschaffung einer bebauten Liegenschaft sind die Anschaffungskosten unter Beachtung der Grundsätze des § 184 BAO auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits aufzuteilen. Die Schätzung des Grundanteils wird regelmäßig unter Bedachtnahme auf anschaffungsnahe Veräußerungen vergleichbarer Grundstücke erfolgen.

Gericht:
VwGH
Geschäftszahl:
92/13/0271
Entscheidung:
15.03.1995