Rechtsprechung

Differenzrechnung entspricht nicht den Wertverhältnissen

Eine Differenzrechnung, bei welcher der Wert des Bodens vom Gesamtkaufpreis in Abzug gebracht wird, führt in der Regel nicht zu einer, den Wertverhältnissen entsprechenden Aufteilung der Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft

Gericht:
VwGH
Geschäftszahl:
96/15/0086
Entscheidung:
20.02.1998
Norm:
EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §5;
EStG 1988 §6;