Bei einem unentgeltlich erworbenen vermieteten Gebäude ist für die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten grundsätzlich das Ertragswertverfahren ein taugliches Instrument. Es kann aber auch ein Sach- und Ertragswertverfahren mit einer stärkeren Gewichtung des Ertragswertes der Ermittlung des verkehrsüblichen Anschaffungswertes eher gerecht werden.