Rechtsprechung

Fiktive Anschaffungskosten müssen nicht von vom Abgabepflichtigen vorgelegten Sachverständigengutachten übernommen werden

Bei der Feststellung des Einheitswertes besteht keine gesetzliche Verpflichtung der belangte Behörde, die Ergebnisse eines vom Abgabepflichtigen vorgelegten Sachverständigengutachten zu übernehmen. Es ist ihr nämlich nicht versagt, die fiktiven Anschaffungskosten eines Mietwohngrundstückes auf andere geeignete Weise zu ermitteln

Gericht:
VwGH
Geschäftszahl:
87/13/0075
Entscheidung:
05.10.1988
Norm:
EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb