Rechtsprechung

Fiktive Anschaffungskosten sind anhand der Restnutzungsdauer des Gebäudes zu ermitteln

Für Zwecke der rechnerischen Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten (und damit auch zur Bestimmung des Zeitraumes des zu erwartenden zukünftigen Ertrages) wird grundsätzlich von der Restnutzungsdauer des Gebäudes auszugehen sein

Gericht:
VwGH
Geschäftszahl:
2002/13/0073
Entscheidung:
31.05.2006
Norm:
EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb