Rechtsprechung

Für die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten kommt die Realschätzordnung nicht in Betracht

Die Realschätzordnung kommt für die Ermittlung des den fiktiven Anschaffungskosten gleichzusetzenden Verkehrswertes deswegen nicht in Betracht, weil in ihr eine wesentliche Komponente aus den Neubaukosten hergeleitet wird.

Gericht:
VwGH
Geschäftszahl:
1411/74
Entscheidung:
29.10.1974
Norm:
EStG 1967 §9 Abs1 Z6;
RealschätzO 1897