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GEBÜHREN


Ablehnung eines Sachverständigen und Anfechtung der Entscheidung darüber (§ 355 Abs 1, § 366 Abs 1 und § 515 ZPO) – Zeitaufwand für Mühewaltung (§ 34 GebAG) – Rahmengebühren und 20%iger Abschlag (§ 34 Abs 2 und 3 GebAG) – schlüssiger Verzicht auf Auszahlung aus Amtsgeldern (§ 34 Abs 1 und 2 GebAG)

Sachverständige Heft 1/2020


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