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GEBÜHREN


Wissenschaftliche Leistung (§ 49 Abs 2 GebAG) – Gutachten über mögliche ärztliche Kunstfehler (§ 34 und § 43 Abs 1 Z 1 GebAG) – Honorarordnung der österreichischen Ärztekammer für gutachterliche Leistungen und 20%iger Abschlag (§ 34 Abs 2 letzter Satz und Abs 4 GebAG) – Warnpflicht des Sachverständigen (§ 25 Abs 1a GebAG)

Sachverständige Heft 4/2020


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