Rechtsprechung

Gemeiner Wert ist durch Preisschätzung zu ermitteln

Beim gemeinen Wert gemäß § 10 Abs 2 BewG handelt es sich um eine fiktive Größe, die mit Hilfe der Preisschätzung zu ermitteln ist

Gericht:
VwGH
Geschäftszahl:
90/15/0155
Entscheidung:
17.02.1992
Norm:
BewG 1955 §10 Abs2