Rechtsprechung

Gemeiner Wert ist objektiv

Der gemeine Wert ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen.

Gericht:
VwGH
Geschäftszahl:
94/16/0156
Entscheidung:
04.11.1994
Norm:
BewG 1955 §10 Abs1;
BewG 1955 §10 Abs2;
ErbStG §19 Abs1