Schlagwort: Bau FILTER AUFHEBEN
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RS0021965
Kein Hinausschieben der Fälligkeit durch Verzögerung der Rechnungslegung: Der Unternehmer darf zwar, wenn kein fixes Pauschalentgelt vereinbart wurde (das bei Vollendung des Werkes fällig ist), die Fälligkeit des Entgelts und damit den Beginn der Verjährung nicht dadurch hinausschieben, daß er …
RS0070866 T3
Fristverkürzung für Überzahlungen in ÖNorm B 2110: Zweck der in der ÖNorm B 2110 enthaltenen Verkürzung der Frist für die Rückforderung von Überzahlungen ist, die gesetzliche Verjährungsfrist für grundlos erbrachte Zahlungen abzukürzen; eine Rückforderung nach Ablauf der Frist ist daher …
RS0021956
Fälligkeit bei Erhalt der Baugenehmigung: Knüpfen die Parteien die Fälligkeit des Entgelts für eine Bauleistung im weiteren Sinn ohne nähere inhaltliche Bestimmung an den „Erhalt der Baugenehmigung“, dann ist darunter nach allgemeiner Verkehrsauffassung nichts anderes zu verstehen als der Eintritt …
RS0019497
Fälligkeit der Kosten der Bauführung erst bei Rechnungszumittlung: Liegt ein gemischter Vertrag mit Elementen des Kaufes (Grundanteil) und Werksvertrag oder Bevollmächtigungsvertrag (Bauführung) vor – so tritt mangels einer fixen Pauschalvereinbarung die Fälligkeit der Kosten der Bauführung erst mit der durch …
RS0019635 T1
Keine Vorschüsse bei Möglichkeit einer Schlussrechnung: Ein Baubetreuer ist nicht mehr berechtigt, vom Bauherrn im Vertrag vorgesehene Vorschüsse zu begehren, wenn er bereits in der Lage ist, ordnungsgemäß Schlussrechnung zu legen. Aus ergänzender Vertragsauslegung mag sich ergeben, dass ein Anspruch …
RS0118840
Verlust des Anspruchs auf Abschlagszahlungen durch Zeitablauf: Eine nicht nach Verrichtung „in gewissen Abteilungen“ erstellte Teilrechnung, die vereinbarungsgemäß „nach Maßgabe des prozentuellen Baufortschritts“ gelegt werden kann, unterliegt nicht der gesonderten Verjährung; eine gesonderte Verjährung dieser Teilrechnung kommt lediglich insoweit in …
RS0119704
Fälligkeit im BTVG: Für die Fälligkeit im Sinne des § 10 Abs 3 BTVG ist das Vorliegen einer Baubewilligung nicht erforderlich.
RS0124225
Weiterhaftung des Projektleiters: Wird ein Dienstnehmer des Projektleiters zum Baustellenkoordinator bestellt, so werden die diesem auferlegten Pflichten nicht mit haftungsbefreiender Wirkung für den Projektleiter übertragen, weil der zum Baustellenkoordinator bestellte Dienstnehmer grundsätzlich den Weisungen seiner Dienstgeberin unterworfen ist.
RS0124229
Zustimmung des Koordinators: Durch die schriftliche Mitteilung des Projektleiters an das Arbeitsinspektorat über die Verantwortlichkeit seines Dienstnehmers als Baustellenkoordinator ist eine schriftliche Bestellung des Baustellenkoordinators gemäß § 3 Abs 6 BauKG erfolgt. Kennt der Bestellte diese Urkunde und übernimmt er …
RS0124227
Schriftliche Urkunde: Das Erfordernis einer schriftlichen Urkunde über die Koordinatorenbestellung dient Beweiszwecken.
RS0124228
Nachweis der Zustimmung des Koordinators: In der Praxis wird der Nachweis über die Zustimmung des Koordinators zu seiner Bestellung durch dessen Gegenzeichnung eines diesbezüglichen schriftlichen Auftrags erfolgen. Die Zustimmung wird aber auch durch andere Beweismittel erbracht werden können, selbst die …
RS0124219
Sinn und Zweck des BauKG: Durch das BauKG sollten über die Verpflichtungen der Arbeitgeber nach dem ASchG für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit zu sorgen, hinaus primär Pflichten des Bauherrn begründet werden. Das BauKG richtet sich damit …