Schlagwort: Kunst & Antiquitäten FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0022000


Es ist dem Verleger nicht verboten, Änderungsvorschläge zu machen, allenfalls selbst Änderungen am Text vorzunehmen oder die Verbreitung des Werks abzulehnen, wenn ansonsten Ansprüche Dritter wegen Ehrenbeleidigung oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB) drohen würden.

08.06.1993
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RS0038797


Bei der Einräumung von Werknutzungsrechten an einem erst zu schaffenden Werk entstehen diese Rechte dann im Zeitpunkt der Vollendung des Werks, ohne dass es noch einer besonderen weiteren Handlung, wie zum Beispiel der Übergabe des Werkstücks an den Verlag, bedürfte.

10.10.1978
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RS0025588


Solange der Verlag noch nicht alle Exemplare verkauft hat, darf der Urheber über das Werk nur anderweitig verfügen, wenn er dem Verleger einen angemessenen Schadenersatz leistet. Dies gilt nicht nur bei der ersten Auflage.

24.10.1928
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4Ob339/87


Der Verlagsvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Wenn der Verleger in Konkurs verfällt, dann kann der Insolvenzverwalter vom Vertrag zurücktreten, was bedeutet, dass der Vertrag nicht mehr weiter erfüllt wird. Der Urheber kann dann Schadenersatz geltend machen und wieder frei über das …

16.06.1987
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RS0022083


Die Kündigung eines Verlagsvertrages aus wichtigem Grund kommt nur in Betracht, wenn nicht eine Bereinigung auf anderem Weg möglich und zumutbar ist. Bei Vertragsverhältnissen von besonders langer Dauer, was auch dann anzunehmen ist, wenn ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde, ist dem …

16.06.1987
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RS0106757


Auf den Verlagsvertrag können die Bestimmungen über den Werkvertrag, wie insb § 1168 ABGB, nicht ohne weiteres angewendet werden

26.11.1996
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RS0025580


Wenn der Verleger dem Urheber bereits ein Entgelt bezahlt hat, dann darf der Urheber dieses auch dann behalten, wenn der Verlagsvertrag anschließend aufgrund von Umständen, die auf Seiten des Verlegers liegen, nicht durchgeführt wird.

11.08.1954
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RS0076367


Auf dem Gebiet der bildenden Kunst muss die schöpferische Gestaltung begrifflich mit einem gewissen Maß an Originalität verbunden sein; hier ist eine entsprechende Werkhöhe erforderlich, also eine Gestalt gewordene Idee, die den Stempel der persönlichen Eigenart ihres Schöpfers trägt oder …

10.06.1975
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RS 1 / Ra 2015/10/0044


Beim Verfahren nach dem Kunstrückgabegesetz – KRG, BGBl. I Nr. 181/1998 idF BGBl. I Nr. 117/2009 handelt es sich nicht um ein hoheitliches behördliches Handeln, sondern um ein Handeln im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung, weshalb gemäß Art. I Abs. 2 Z. …

20.05.2015
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RS0126958


Das Versagen der innerstaatlichen Gesetzgebung bzw. der damit einhergehenden Verwaltungspraxis bei der Umsetzung von Restitutionen (hier: Rumänien) kann die MRK verletzen und sohin zu einer Sanktionierung durch den EGMR führen.

09.12.2008
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RS0076305


Der Grundsatz, dass sich der Oberste Gerichtshof nicht mit Einzelfallentscheidungen befasst ist im Bereich des Urheberrechtes dahingehend einschränkend zu sehen, dass Leitentscheidungen lediglich allgemeiner Natur die Lösung der Rechtsfrage, ob ein „Werk“ vorliegt, noch nicht ermöglichen. So hat sich der …

15.03.1988
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RS0124253


Da der urheberrechtliche Werkbegriff objektiv konzipiert ist, spielt für die Schutzfähigkeit eines Werks keine Rolle, ob es in Museen ausgestellt, von Publikum und Kunsthandel als Kunst anerkannt, von Kunstsachverständigen als Kunst bewertet oder von einem Künstler geschaffen worden ist.

14.10.2008
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