Schlagwort: Pretiosen, Uhren, Modeschmuck FILTER AUFHEBEN
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RS0031865
Der Wert für abhanden gekommene Gebrauchsgegenstände bestimmt sich nach dem Wiederbeschaffungswert (und nicht nach dem Verkaufswert). Es ist also jener Betrag maßgeblich, um den die Sache im Verkehr angeschafft werden kann.
RS0093526
Im Strafrecht ist beim Delikt der Sachbeschädigung für die Bewertung einer zerstörten Sache der Zeitwert heranzuziehen. Das ist jener Wert, den die Sache zur Tatzeit hatte, also die Anschaffungskosten abzüglich einer Amortisationsquote, die nach Erhaltungszustand und voraussichtlicher Lebensdauer zu bestimmen …
RS0093951
Im Strafrecht ist beim Delikt des Diebstahls für die Bewertung einer gestohlenen Sache auf den Schaden des Bestohlenen abzustellen. Maßgebend ist daher der Betrag, den der Bestohlene zur Tatzeit hätte aufwenden müssen, um sich einen gleichwertigen Ersatz zu verschaffen, also …
RS0011185
Für die Begründung eines Pfandrechts (oder Sicherungseigentums) muss der Gegenstand grundsätzlich körperlich übergeben werden. Eine „Übergabe durch Zeichen“ ist nur dann zulässig, wenn eine körperliche Übergabe untunlich ist. In diesen Fällen reicht es aus, wenn die Verpfändung (oder das Sicherungseigentum) …
RS0093538
Auch an Münzattrappen, die nicht aus Edelmetall sind, kann ein Diebstahl begangen werden, wenn sie einen nicht unerheblichen Herstellungswert und Tauschwert haben.
RS0066956
Im Allgemeinen können einzelne Buchstaben nicht als Marke registriert werden, weil sie nicht zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen geeignet sind. Anderes kann in besonderen Einzelfällen gelten, vor allem wenn es sich um ein fremdes Schriftzeichen handelt. Weitere Voraussetzung ist, …
RS0079696
Auf dem Uhrenmarkt und Schmuckmarkt ist die öffentliche Meinung über die Seriosität eines Handelsunternehmens ein wichtiges Gut. Auch juristische Personen können sich in diesem Zusammenhang bei Verletzung ihres Rufes zur Wehr setzen und Schadenersatz geltend machen.
RS0093866
Im Strafrecht ist für den Wert einer gestohlenen Sache auch bei „Sammlerstücken“, Antiquitäten und Wertanlagen (Beispiel: ein goldenes Damen-Uhrenarmband) vom Wiederbeschaffungswert (und nicht vom Verkaufswert) auszugehen.
RS0016101
Ein Irrtum über den Wert einer Sache ist nur dann beachtlich, wenn die Parteien ihre Vorstellungen über den Verkehrswert zumindest stillschweigend zur Bedingung des Kaufvertrags gemacht haben.
RS0094479
Wenn beim Betrug der Getäuschte für seine Leistung eine Gegenleistung erhält, die nicht ganz wertlos oder unverwertbar ist, dann besteht der Schaden nur in der Differenz zwischen Kaufpreis und Gegenleistung. Wenn als Gegenleistung eine Ware gegeben wurde, ist deren Verwertungsmöglichkeit …
RS0094500
Bei Veruntreuung einer unter Eigentumsvorbehalt gekauften Sache wird der strafrechtlich relevante Wert der Sache durch zwei Höchstgrenzen bestimmt: Einerseits durch den Verkehrswert der Sache und andererseits durch den noch aushaftenden Kaufpreisrest. Maßgebend ist der niedrigere dieser beiden Beträge.
RS0030645
Die vollen Reparaturkosten einer beschädigten Sache sind nur dann zu ersetzen, wenn dadurch keine Verbesserung der Sache herbeigeführt wird. Wird hingegen durch die Reparatur nicht nur der vor der Beschädigung bestandene Zustand wiederhergestellt, sondern zugleich eine Verbesserung herbeigeführt, weil dieselbe …