Literatur, Standesrecht

Haftung des Sachverständigen gegenüber Dritten (§§ 1299 und 1300 ABGB) – Regeln über tierärztliche Gutachten und Schutzgesetze (§§ 1299 und 1311 ABGB; § 19 Abs 1 Tierärztegesetz)

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