Rechtsprechung

Kaufpreisaufteilung nach objektiven Maßstäben

Die Aufteilung des Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft hat nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen. Hiezu ist jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes andererseits zu schätzen und der Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufzuteilen

Gericht:
VwGH
Geschäftszahl:
93/14/0175
Entscheidung:
15.02.1994
Norm:
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;
EStG 1972 §6;