Gebühren, Literatur

Kein Nachtragen von Einwendungen gegen den Gebühren- anspruch im Rekurs (§ 39 Abs 3 GebAG) – Zahlungsauftrag an die Parteien bezüglich eines Gebührenrests grundsätzlich unzulässig (§ 42 Abs 1 GebAG)

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